
Informationen und Wissenswertes
Vereinbarung eines Erstgesprächs
Zur Vereinbarung eines Erstgesprächs rufen Sie mich unverbindlich an. Gerne können Sie mir auch eine e-mail schreiben. Ich melde mich dann zeitnah bei Ihnen. Das Erstgespräch dient der ausführlichen Erhebung der Problemsituation und zur Besprechung des weiteren Vorgehens. Meist findet dieses Gespräch nur mit den Eltern bzw. Obsorgeberechtigten statt.
Kosten
Erstgespräch: 90 € (50 Min.)
Psychologische Beratung/ Behandlung: 90 € (50 Min.)
Psychologische Diagnostik: 110 € (60 Min.)
Psychologischer Befund: 180 €
Die Kosten sind in bar oder als Überweisung zu begleichen.
Bei Inanspruchnahme einer klinisch-psychologischen Behandlung wird ein Kostenzuschuss von Ihrer Sozialversicherung gewährt. Voraussetzung dafür ist, dass eine psychische Erkrankung bzw. Befindensstörung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn vorliegt. Spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlungseinheit muss eine ärztliche Untersuchung durchgeführt worden sein und eine ärztliche Bestätigung der Untersuchung vorliegen. Für die Beantragung des Kostenzuschusses benötigen Sie die ärztliche Bestätigung, eine detaillierte Honorarnote sowie einen Zahlungsbeleg. Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.boep.or.at . Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe der Rückerstattung:
ÖGK – 33,70 €
SVS – 45 €
BVEBA – 46,60 €
Manche Zusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten der klinisch-psychologischen Diagnostik, Beratung oder Behandlung (bitte erkundigen Sie sich direkt bei ihren Versicherungspartner/n oder lesen Sie in ihren Versicherungspolizzen nach).
Die psychologische Diagnostik bleibt in meiner Praxis eine Privatleistung. Diesbezüglich kann eine Pauschale vereinbart werden, die je nach Fragestellung und Umfang variiert. Genaueres wird beim Erstgespräch vereinbart.
Absageregelung
Vereinbarte Termine können bis zu 24 Stunden vorher per e-mail oder telefonischer Benachrichtigung abgesagt werden. Das Honorar für nicht rechtzeitig abgesagte Termine ist zu begleichen.
Verschwiegenheit
Als Klinische- und Gesundheitspsychologin bin ich gemäß §37 Psychologengesetz 2013, BGBI. I Nr. 182/2013, zur Verschwiegenheit über alle mit in Ausübung meines Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.
Gemeinschaftspraxis
Als Teil einer Gemeinschaftspraxis arbeite ich in den Praxisräumlichkeiten gemeinsam mit zwei Kolleginnen und Psychotherapeutinnen, die ich im Folgenden vorstellen möchte:
Mag. Eva-Maria Wessner
Psychotherapeutin
Klinische- und Gesundheitspsychologin
Personzentrierte Psychotherapie
e-mail: kontakt@praxis-wessner.at
Tel.nr.: 0680/ 3133408

Michaela Schwaiger BA
Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision
Humanistische Psychotherapie
e-mail: michaela@therapie-schwaiger.at
Tel.nr.: 0670/ 1929575